Ein Artikel von Pascal Käser
«JA zum Schutz vor Hass.» Wer kennt den Slogan mittlerweile schon nicht? Seit Wochen werden gesponserte Beiträge zur Erweiterung von StGB 261bis (neu kommt die «sexuelle Orientierung» hinzu) auf FB hochgeladen. Die Medien haben sich doch auch mehrmals (eher positiv) zur Erweiterung geäussert? Irgendjemand in meinem Umfeld hatte doch auch sowas erlebt? Da muss man doch zustimmen? Wer will schon Hass? Oder nicht?
Marketing-Strategie
So oder ähnlich klingen die Ansichten von Befürwortern zur kommenden Abstimmung. Clever verkauft, vereinfacht und verkürzt man die Abstimmung auf die Frage: Pro oder contra Hass? Einfache Lösungen auf ein komplexes Thema? Ein Schelm, wer Böses denkt. Auch das 20 Minuten Video, welches rege geteilt wird, geht in die selbe Richtung. Natürlich (und auch verständlich) werden hier Fälle von Betroffenen geschildert. Von Einzelfällen aber auf eine Gesellschaft zu schliessen ist hingegen genau dass, was doch sonst aus progressiven Kreisen kritisiert wird?
Verbote sind nun doch gut?
Während die Linken wie gewohnt Ängste schüren, versucht man in anderen politischen Lagern verzweifelt zu rechtfertigen, inwiefern Verbote dann doch irgendwie mit dem eigenen Parteiprogramm kompatibel sind. «Verbote bringen nichts!» Irgend so etwas hatte man doch früher regelmässig gehört? Nun möchte man einen Artikel weiter ausbauen, der den gleichen Strafrahmen wie bspw. die Kindstötung oder die fahrlässige Tötung (!) vorsieht (Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe). Bereits heute werden Diskussionen geführt, StGB 261bis noch weiter auszubauen. Neu sollen auch «Dicke» geschützt sowie Klimaleugner sanktioniert werden. Das die Diskussion auszuufern droht, war wieder absehbar.
Meinungsfreiheit eingeschränkt?
Wie es heutzutage mit der Meinungsfreiheit steht, zeigt sich sehr gut in unserem Nachbarland Deutschland. Wie «die Welt» hinsichtlich einer Allensbach-Studie berichtete, fühlt sich nur jeder fünfte Deutsche in der Öffentlichkeit frei, seine Meinung zu äussern.
Hat sich das Gesetz bewährt?
Entscheidend sollte letztendlich jedoch das Produkt (hier das Gesetz) und nicht die Verpackung (Stichwort: Marketing) sein. Da die Rassendiskriminierungsstrafnorm erweitert werden soll, stellt sich somit die Frage: Wie hat sich diese bisher bewährt?
Zusammenfassend: Gar nicht. Bis heute zählt StGB 261bis zu den umstrittensten (wenn nicht sogar die umstrittenste) Normen im Strafgesetzbuch überhaupt. Obwohl es die Norm seit Jahren gibt, stellt man sich noch heute die Frage: Welches Rechtsgut will man damit überhaupt schützen? Vereinzelte Meinungen sagen den öffentlichen Frieden oder die Menschenwürde. Da stellt sich aber schon die nächste Hürde: Was genau ist der öffentliche Frieden oder die Menschenwürde? Man weiss also bis heute noch nicht einmal, was die Norm eigentlich schützen soll. Auch führt die Voraussetzung der «Öffentlichkeit» immer wieder zu regen Diskussionen. Relativ unbestimmt sind bis heute die aktuellen Merkmale wie «Rasse», «Ethnie» oder «Religion». Kurzum: Nach Jahren ist noch vieles umstritten/unklar. Dass dies Tür und Tor für willkürliche Entscheide öffnet, ist somit absehbar. Kein Wunder, wurden mehrere Entscheide hierzu in der Vergangenheit immer wieder rege diskutiert (Stichwort: Parkplatz für Fahrende, etc.). Man gibt den Richtern quasi einen unklaren Artikel und sagt sich: «Macht mal!» Dies obschon wir heute bereits im Strafgesetzbuch Beleidigungen, üble Nachrede, Verleumdung, Körperverletzung etc. sanktionieren.
Hat sich die bestehende Norm bewährt?
Nach der Logik der Befürworter müsste man sich auch umgekehrt die Frage stellen: Hat die bestehende Rassendiskriminierungsstrafnorm die Diskriminierung von Ausländern in den letzten Jahren eingedämmt? Falls ja, wäre das Argument einer vorherrschenden Ausländerdiskriminierung in den letzten Jahren schlichtweg falsch. Falls nein, warum baut man dann den Artikel weiter aus?
Man disqualifiziert sich schon heute durch homophobe Aussagen
Der Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern, Prof. Dr. Peter V. Kunz (ehem. FDP-Kantonsrat), kritisiert den Ausbau in der Aargauer Zeitung auch unter dem Titel: «Die persönliche Freiheit schwindet: Es braucht Toleranz für andere Meinungen!» Auch führt er treffend weiter aus: «Jedermann hat ein Recht auf Irrtum, und wer ein Idiot ist, hat auch das Recht zu zeigen, dass er ein Idiot ist!» Ähnlich argumentiert der US-amerikanische Richter William O. Douglas: «The right to be let alone is indeed the beginning of all freedom.»
Wer definiert Meinung?
Insofern erscheint es grotesk, wenn einzelne sich auf das «Totschlag-Argument»: «Hass ist keine Meinung!» stützen. Wer definiert denn, was Hass genau ist? Und noch wichtiger: Wer definiert, was Meinung ist? Ist Meinung das, was einer bestimmten politischen Position entspricht? Hat bspw. die Juso den Begriff «Meinung» für sich allein gepachtet?
«Ich vertraue unseren Richtern!»
In die gleiche Richtung geht die Argumentation: «Ich vertraue den Richtern!» Natürlich ist es nicht verwerflich, unseren Gerichten sein Vertrauen auszusprechen. Aber das Gerichtsentscheide nicht immer so unbestritten sind, wie mancher es zu glauben scheint, zeigte kürzlich die Anwendung des «rechtfertigenden Notstands» auf eine unbewilligte Tennisaktion von Klimaaktivisten in einer CS Filiale. Strafrechtsprofessor Prof. Dr. Marcel Niggli stellte in der Aargauer Zeitung mit Sorge fest, dass die Justiz sich zunehmend für das «Gute» einsetzt (was eig. Aufgabe der Politik wäre), anstatt zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden.
Gesellschaftliche Entwicklung?
Dies führt abschliessend zur Betrachtung der gesellschaftlichen Entwicklung, welche für Politik wie auch für Justiz von Bedeutung ist. Bereits heute werden Diskussion darüber geführt, ob der Begriff «Mohrenkopf» als diskriminierend zu werten sei. In Deutschland folgte eine Debatte darüber, ob Indianer-Kostüme am Karneval zulässig seien, da diese die Ureinwohner in den USA diskriminieren könnten. Die Absurdität der Diskussion kennt keine Grenzen. Auch dürfte ein solches Verbot den Anreiz schaffen, erst recht dagegen zu verstossen (siehe Drogendiskussion). Dies würde sogar im Endeffekt zu noch mehr Hass führen. Wollen wir das?
Weitere Nachteile würden hier den Rahmen sprengen.
Fazit
Es zeigt sich: Die Erweiterung bringt haufenweise neue Fragen und fast keine Antworten. Man verkauft den Wählern sozusagen ein Produkt in einer hübschen Verpackung, die inhaltlich jedoch nichts zu bieten hat.
Schaffen wir StGB 261bis also besser ab, als die Norm noch weiter auszubauen.
Quellen:
20 Minuten Video:
https://www.20min.ch/schweiz/news/story/So-ticken-die-Schwulenhasser-in-Zuerich-10364998
Ausweitung auf «Dicke»:
https://www.20min.ch/schweiz/news/story/-Auch-Linkshaender-werden-diskriminiert–30556007
Ausweitung auf Klimaleugner:
https://www.nzz.ch/meinung/freispruch-der-klima-tennisspieler-richter-im-aktivistenmodus-ld.1534018
Meinungsfreiheit in Deutschland?
Prof. Dr. Peter V Kunz:
Indianer-Kostüm Deutschland:
Entwicklung der Justiz:
Mohrenkopf-Diskussion: