Leserbrief Pendlerkosten
Stolperstein für Fleissige
Viele Handwerker, Angestellte und einfache Arbeiter kennen das Problem. Die Grundausbildung ist gut aber nicht alles! Das Leben ist begleitet mit stetiger Weiterbildung, Wandel und Anpassung.
Mit knappen Mitteln finanzierte Weiterbildung will und soll auch umgesetzt werden, doch wo sind die passsenden Arbeitsplätze? Nicht im gleichen Dorf oder Stadt, nein es braucht längere Fahrten, selten nicht unter einer halben Stunde pro Weg. Langer Arbeitsweg und tiefere Einarbeitungslöhne werden für die Chance als Investition gesehen. Die Pendlerkosten können so gerne summiert pro Jahr 10000.-bis 12000.- betragen. Abzugsberechtigt sollen aber nur 7000.- sein? Der Rest muss der Willige wieder selbst aufbringen!
Nein!
Keine weiteren Bremsen, die das elementare Weiterkommen für untere und mittlere Einkommen verhindern.
Ich danke persönlich für meine erhaltenen Möglichkeiten 7 Jahre lang Pendlerkosten in diesem Umfang abzuziehen. Sie haben mich weitergebracht.
Als Arbeitgeber heute, stehe ich für Arbeitnehmer ein. Nein zum Gegenvorschlag, ja zum «jetzt si mir draa»
Werner Ruchti
SVP Kantonsrat
Clean Up Day 2020
Was ist der Clean Up Day: Eine Aufräum-Aktion gegen Littering. Du störst dich auch, dass alles nur liegengelassen wird? Du möchtest etwas dagegen tun? Hier hast du die Möglichkeit!
Anmeldung: hier (natürlich darf man auch kurzfristig und spontan mitmachen)
Datum: Samstag, den 12. September 2020
Treffpunkt: Parkplatz neben Kirchenzentrum Rüttenen
Zeit: 10:00 Uhr
Dauer: circa bis 12:30 Uhr
Mitnehmen: der Witterung entsprechende Kleidung und gutes Schuhwerk, Handschuhe (Garten- und/oder Nitrilhandschuhe) und Leuchtweste (wenn vorhanden)
Besonderes: Wir stellen Abfallsäcke, Zangen und einige Nitrilhandschuhe zur Verfügung. Wir werden auch einige Leuchtwesten haben.
Beim Kirchenzentrum hat es ein paar Parkplätze. Wir empfehlen jedoch mit dem Bus anzureisen. Die Bushaltestelle „Rüttenen Dorf“ der Linie 4 befindet sich gleich beim Kirchenzentrum.
Je nach Anzahl Personen machen wir mehr oder weniger Gruppen. Die Routen werden anhand der Gruppen entschieden.
Nach dem Anlass wird noch ein kleines Apéro offeriert.
Bemerkungen zu den COVID-19-Massnahmen:
– Wir werden nicht zu grosse Gruppen machen
– Bitte bringen Sie Handschuhe mit
– Halten Sie den Abstand ein
– Es wird Desinfektionsmittel zur Verfügung haben
– Wir werden sämtliche Teilnehmer namentlich erfassen!
Medien und Berichterstattung in der Schweiz: Neutral oder politisch gefärbt?
Ein Artikel von Pascal Käser
Wer kennt es nicht? Die nächste Schlagzeile der SVP prangert in der Zeitung. Der nächste «Skandal» führt zu hitzigen Diskussionen. Wer die Berichterstattung in der Schweiz beobachtet, merkt schnell, dass die SVP und ihre Positionen nicht Freunde der medialen Berichterstattung sind. Klar, müssen Medien neutral und objektiv berichten. Doch, tun sie das auch? Und ist dies überhaupt möglich?
Worauf muss beim lesen einer Zeitung geachtet werden?
Eine ziemlich simple Methode ist sich nach dem Artikel zu fragen: «Wie wird der Akteur dargestellt? Welcher Beigeschmack bleibt mir nach dem Artikel? Gab es in der Vergangenheit Artikel mit einer ähnlichen Stossrichtung in dieser Zeitung?»
Was vielen nicht bewusst ist, dass nicht nur der Schreibstil bzw. einzelne wertende Wörter über den Blickwinkel entscheiden können. Journalisten können die Berichterstattung mittels der Themenwahl beeinflussen. Jeder Journalist hat seine Vorlieben, welche Themen einen mehr oder weniger interessieren. Jeder Journalist hat Überzeugungen. So kann bspw. ein begnadeter Fahrradfahrer sich stärker nach Artikeln für einen Ausbau des Velonetzes orientieren. Die mediale Freiheit lässt hier einen grossen Spielraum. Besonders bei der No-Billag Abstimmung zeigten sich die politischen Tendenzen.
Worauf muss ich bei einem Interview achten?
Wichtig ist hier sicherlich die eigenen Zitate zum Gegenlesen zu verlangen. Dies ist üblich und sichert eine gewisse Transparenz. Insbesondere Personen, die nicht mit Medien im Alltag zu tun haben, sollten von Journalisten auf diese Möglichkeit hingewiesen werden. Anders bei öffentlichen Personen wie bspw. Politikern. Diesen wird dieses Recht meist eher vorenthalten, da davon ausgegangen wird, dass sie über die Möglichkeit Bescheid wissen. Wichtig ist hier zu betonen, dass es sich um einen Graubereich handelt. Je nach Situation wird vom Journalisten darauf hingewiesen.[1] Eine Abwägung obliegt ihm. Er entscheidet schlussendlich auch, welche Zitate verwendet werden. Bei zu vielen Korrekturen erfolgt meistens eine Rücksprache. Im schlimmsten Fall wird der Artikel nicht oder nur beschränkt publiziert. Da Journalisten meist eine «Deadline» einhalten müssen, wird zu den Zitaten meist eine Frist mit angegeben. Damit noch Zeit für eine nachträgliche Korrektur bleibt, was insbesondere bei umfassenden Artikeln noch einiges verändern kann. Erfahrungsgemäss gibt man der anderen Person einen halben bis zwei Tage Zeit. Ich persönlich hatte es aber auch schon erlebt, dass es nur ein paar Stunden sind. Was hingegen unüblich und selten von den Medien zugelassen wird, ist, dass der ganze Artikel zum gegenlesen gesendet wird. Was in gewisser Weise auch logisch ist, da man den Artikel für seine Leser und nicht für die interviewte Person verfasst hat.
Fazit: Bei der Zusammenarbeit mit Medien gibt es verschiedene Punkte zu beachten. Auch wenn sich bei Ihnen teilweise gewisse politische Tendenzen zeigen, sollte trotzdem nicht vergessen werden, dass beide Seiten aufeinander angewiesen sind. Ob hingegen eine objektive Berichterstattung möglich ist, führt seit jeher immer wieder zu Diskussionen, da der Journalismus selbst von zahlreichen subjektiven Entscheidungen abhängen dürfte.[2]
[1] https://www.tagesanzeiger.ch/forum/leser-fragen/wie-geht-das-genau-mit-dem-gegenlesen/story/31819056 (Abrufdatum: 25.02.20)
[2] https://www.mdr.de/medien360g/medienwissen/journalismus-und-objektivitaet-100.html (Abrufdatum: 25.02.20)
NEIN zum Ausbau des Anti-Diskriminierungs-Gesetzes am 9. Februar
Ein Artikel von Pascal Käser
«JA zum Schutz vor Hass.» Wer kennt den Slogan mittlerweile schon nicht? Seit Wochen werden gesponserte Beiträge zur Erweiterung von StGB 261bis (neu kommt die «sexuelle Orientierung» hinzu) auf FB hochgeladen. Die Medien haben sich doch auch mehrmals (eher positiv) zur Erweiterung geäussert? Irgendjemand in meinem Umfeld hatte doch auch sowas erlebt? Da muss man doch zustimmen? Wer will schon Hass? Oder nicht?
Marketing-Strategie
So oder ähnlich klingen die Ansichten von Befürwortern zur kommenden Abstimmung. Clever verkauft, vereinfacht und verkürzt man die Abstimmung auf die Frage: Pro oder contra Hass? Einfache Lösungen auf ein komplexes Thema? Ein Schelm, wer Böses denkt. Auch das 20 Minuten Video, welches rege geteilt wird, geht in die selbe Richtung. Natürlich (und auch verständlich) werden hier Fälle von Betroffenen geschildert. Von Einzelfällen aber auf eine Gesellschaft zu schliessen ist hingegen genau dass, was doch sonst aus progressiven Kreisen kritisiert wird?
Verbote sind nun doch gut?
Während die Linken wie gewohnt Ängste schüren, versucht man in anderen politischen Lagern verzweifelt zu rechtfertigen, inwiefern Verbote dann doch irgendwie mit dem eigenen Parteiprogramm kompatibel sind. «Verbote bringen nichts!» Irgend so etwas hatte man doch früher regelmässig gehört? Nun möchte man einen Artikel weiter ausbauen, der den gleichen Strafrahmen wie bspw. die Kindstötung oder die fahrlässige Tötung (!) vorsieht (Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe). Bereits heute werden Diskussionen geführt, StGB 261bis noch weiter auszubauen. Neu sollen auch «Dicke» geschützt sowie Klimaleugner sanktioniert werden. Das die Diskussion auszuufern droht, war wieder absehbar.
Meinungsfreiheit eingeschränkt?
Wie es heutzutage mit der Meinungsfreiheit steht, zeigt sich sehr gut in unserem Nachbarland Deutschland. Wie «die Welt» hinsichtlich einer Allensbach-Studie berichtete, fühlt sich nur jeder fünfte Deutsche in der Öffentlichkeit frei, seine Meinung zu äussern.
Hat sich das Gesetz bewährt?
Entscheidend sollte letztendlich jedoch das Produkt (hier das Gesetz) und nicht die Verpackung (Stichwort: Marketing) sein. Da die Rassendiskriminierungsstrafnorm erweitert werden soll, stellt sich somit die Frage: Wie hat sich diese bisher bewährt?
Zusammenfassend: Gar nicht. Bis heute zählt StGB 261bis zu den umstrittensten (wenn nicht sogar die umstrittenste) Normen im Strafgesetzbuch überhaupt. Obwohl es die Norm seit Jahren gibt, stellt man sich noch heute die Frage: Welches Rechtsgut will man damit überhaupt schützen? Vereinzelte Meinungen sagen den öffentlichen Frieden oder die Menschenwürde. Da stellt sich aber schon die nächste Hürde: Was genau ist der öffentliche Frieden oder die Menschenwürde? Man weiss also bis heute noch nicht einmal, was die Norm eigentlich schützen soll. Auch führt die Voraussetzung der «Öffentlichkeit» immer wieder zu regen Diskussionen. Relativ unbestimmt sind bis heute die aktuellen Merkmale wie «Rasse», «Ethnie» oder «Religion». Kurzum: Nach Jahren ist noch vieles umstritten/unklar. Dass dies Tür und Tor für willkürliche Entscheide öffnet, ist somit absehbar. Kein Wunder, wurden mehrere Entscheide hierzu in der Vergangenheit immer wieder rege diskutiert (Stichwort: Parkplatz für Fahrende, etc.). Man gibt den Richtern quasi einen unklaren Artikel und sagt sich: «Macht mal!» Dies obschon wir heute bereits im Strafgesetzbuch Beleidigungen, üble Nachrede, Verleumdung, Körperverletzung etc. sanktionieren.
Hat sich die bestehende Norm bewährt?
Nach der Logik der Befürworter müsste man sich auch umgekehrt die Frage stellen: Hat die bestehende Rassendiskriminierungsstrafnorm die Diskriminierung von Ausländern in den letzten Jahren eingedämmt? Falls ja, wäre das Argument einer vorherrschenden Ausländerdiskriminierung in den letzten Jahren schlichtweg falsch. Falls nein, warum baut man dann den Artikel weiter aus?
Man disqualifiziert sich schon heute durch homophobe Aussagen
Der Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern, Prof. Dr. Peter V. Kunz (ehem. FDP-Kantonsrat), kritisiert den Ausbau in der Aargauer Zeitung auch unter dem Titel: «Die persönliche Freiheit schwindet: Es braucht Toleranz für andere Meinungen!» Auch führt er treffend weiter aus: «Jedermann hat ein Recht auf Irrtum, und wer ein Idiot ist, hat auch das Recht zu zeigen, dass er ein Idiot ist!» Ähnlich argumentiert der US-amerikanische Richter William O. Douglas: «The right to be let alone is indeed the beginning of all freedom.»
Wer definiert Meinung?
Insofern erscheint es grotesk, wenn einzelne sich auf das «Totschlag-Argument»: «Hass ist keine Meinung!» stützen. Wer definiert denn, was Hass genau ist? Und noch wichtiger: Wer definiert, was Meinung ist? Ist Meinung das, was einer bestimmten politischen Position entspricht? Hat bspw. die Juso den Begriff «Meinung» für sich allein gepachtet?
«Ich vertraue unseren Richtern!»
In die gleiche Richtung geht die Argumentation: «Ich vertraue den Richtern!» Natürlich ist es nicht verwerflich, unseren Gerichten sein Vertrauen auszusprechen. Aber das Gerichtsentscheide nicht immer so unbestritten sind, wie mancher es zu glauben scheint, zeigte kürzlich die Anwendung des «rechtfertigenden Notstands» auf eine unbewilligte Tennisaktion von Klimaaktivisten in einer CS Filiale. Strafrechtsprofessor Prof. Dr. Marcel Niggli stellte in der Aargauer Zeitung mit Sorge fest, dass die Justiz sich zunehmend für das «Gute» einsetzt (was eig. Aufgabe der Politik wäre), anstatt zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden.
Gesellschaftliche Entwicklung?
Dies führt abschliessend zur Betrachtung der gesellschaftlichen Entwicklung, welche für Politik wie auch für Justiz von Bedeutung ist. Bereits heute werden Diskussion darüber geführt, ob der Begriff «Mohrenkopf» als diskriminierend zu werten sei. In Deutschland folgte eine Debatte darüber, ob Indianer-Kostüme am Karneval zulässig seien, da diese die Ureinwohner in den USA diskriminieren könnten. Die Absurdität der Diskussion kennt keine Grenzen. Auch dürfte ein solches Verbot den Anreiz schaffen, erst recht dagegen zu verstossen (siehe Drogendiskussion). Dies würde sogar im Endeffekt zu noch mehr Hass führen. Wollen wir das?
Weitere Nachteile würden hier den Rahmen sprengen.
Fazit
Es zeigt sich: Die Erweiterung bringt haufenweise neue Fragen und fast keine Antworten. Man verkauft den Wählern sozusagen ein Produkt in einer hübschen Verpackung, die inhaltlich jedoch nichts zu bieten hat.
Schaffen wir StGB 261bis also besser ab, als die Norm noch weiter auszubauen.
Quellen:
20 Minuten Video:
https://www.20min.ch/schweiz/news/story/So-ticken-die-Schwulenhasser-in-Zuerich-10364998
Ausweitung auf «Dicke»:
https://www.20min.ch/schweiz/news/story/-Auch-Linkshaender-werden-diskriminiert–30556007
Ausweitung auf Klimaleugner:
https://www.nzz.ch/meinung/freispruch-der-klima-tennisspieler-richter-im-aktivistenmodus-ld.1534018
Meinungsfreiheit in Deutschland?
Prof. Dr. Peter V Kunz:
Indianer-Kostüm Deutschland:
Entwicklung der Justiz:
Mohrenkopf-Diskussion:
Clean-Up-Day 2019
Mach auch DU mit und hilf, unsere Umwelt und Heimat sauber zu halten. Melde Dich gleich hier an.
Anmeldung: hier (natürlich darf man auch kurzfristig und spontan mitmachen)
Datum: Samstag, den 14. September 2019
Treffpunkt: Parkplatz neben Kirchenzentrum Rüttenen
Zeit: 14:30 Uhr
Dauer: circa bis 16:30 Uhr
Mitnehmen: der Witterung entsprechende Kleidung und gutes Schuhwerk, wenn vorhanden Handschuhe und Leuchtweste
Besonderes: Wir stellen Abfallsäcke, Zangen und einige Handschuhe zur Verfügung. Wir werden auch einige Leuchtwesten haben.
Beim Kirchenzentrum hat es ein paar Parkplätze. Wir empfehlen jedoch mit dem Bus anzureisen. Die Bushaltestelle „Rüttenen Dorf“ der Linie 4 befindet sich gleich beim Kirchenzentrum.
Je nach Anzahl Personen machen wir mehr oder weniger Gruppen. Die Routen werden anhand der Gruppen entschieden.
Nach dem Anlass wird von der SVP noch eine Stärkung spendiert.
Wir tragen Sorge zur Heimat
Am Samstag, 14. September 2019 findet in der ganzen Schweiz der Clean-Up-Day statt. An diesen Tagen sammeln Gemeinden, Schulklassen, Vereine und Unternehmen herumliegenden Abfall ein und leisten damit einen aktiven Beitrag für die Lebensqualität in ihrer Gemeinde und eine saubere Umwelt.
Auch die SVP Rüttenen macht mit und organisiert die Aufräumaktion „Wir tragen Sorge zur Heimat“ für mehr Sauberkeit in der Gemeinde. Ziel ist es, möglichst viel herumliegenden Abfall einzusammeln und anschliessend fachgerecht zu entsorgen. Damit setzt die SVP Rüttenen ein Zeichen gegen Littering und für eine saubere Schweiz.
Sobald die Planung fortgeschritten ist, werden wir hier den genauen Ablauf publizieren. Start wird ungefähr um 14:30 Uhr sein. Trage den Termin bereits jetzt im Kalender ein und frage deine Familie, Freunde und Bekannte, ob sie auch mitmachen. Je mehr Leute, desto sauberer…
Melde dich gleich hier an!
10 Jahre SVP Ortspartei Rüttenen
Am 30. April 2009 wurde die SVP Rüttenen an einer kantonalen Parteiversammlung im Wallierhof in Riedholz gegründet. Tagespräsident war SVP Nationalrat Walter Wobmann. Das ist bald 10 Jahre her. Wie schnell doch die Zeit vergeht…
Generalversammlung und Jubiläum:
Wann: 9. Mai 2019 um 19 Uhr
Wo: Restauraunt Oberrüttenen
Wer: alle Interessierten
Ehrengast: Walter Wobmann
Referat: Roberto Conti
Der schleichende Einfluss der KESB
Sie ist immer wieder präsent, führt zu hitzigen Diskussionen und lässt keinen kalt: Gesprochen wird von der KESB. Es ist daher unabdingbar auf ihre Kompetenzen hinzuweisen.
Die neue Gesetzgebung ermöglicht praktisch uneingeschränkte Macht für die KESB-Mitarbeitenden, anhand derer ungerechtfertigt in die persönliche Freiheit eingegriffen werden kann. Vereinzelt wird den Menschen dadurch das Leben zur Hölle gemacht. Die gefährliche Entwicklung schreitet stetig fort. Seit Januar 2013 haben 146 Kindes-und Erwachsenenschutzbehörden die alten Vormundschaftsbehörden abgelöst. Die Grundidee der Vereinheitlichung entpuppte sich als Ansammlung von Macht. Bei festgestellter Urteilsunfähigkeit, beispielsweise durch einen Unfall, kann die KESB einen Berufsbeistand ernennen. Sie können über Ihre Person, Ihren Aufenthaltsort, Ihr Vermögen oder sogar über Ihre Familienunternehmung verfügen. Eine Gefährdungsmeldung einer Nachbarin oder auch anonym reicht bereits aus, um Abklärungen zu veranlassen, Gutachten zu verlangen oder „die Maschinerie in Gang zu setzen“. Um sich von ihr befreien zu können, müssen Betroffene den Rechtsweg beschreiten, was Jahre dauern und ein Vermögen kosten kann.
Um sich dieser Entwicklung zu entziehen, ist ein Vorsorgeauftrag unabdingbar (gem. Art. 360 ff ZGB). Dafür müssen jedoch sämtliche Formvorschriften eingehalten werden. Zudem ist eine sichere Aufbewahrung unabdingbar. Doch auch hier zeigen sich Fallen: Wenn der Vorsorgeauftrag von Anfang bis Schluss von Hand ausgefüllt wurde, kann behauptet werden, er sei nicht echt oder der Betroffene sei beim Verfassen nicht vollständig urteilsfähig gewesen. Empfehlenswert wäre daher die öffentliche Beurkundung durch einen Notar, um die Urteilsfähigkeit sowie dessen Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
Der Einfluss der KESB geht noch weiter: Sobald ein Partner urteilsunfähig ist, kann die KESB gemäss KESB-Schutz grundsätzlich jederzeit einen Beistand für diese Person bestimmen. Selbst ein Berufsbeistand, der mit der betroffenen Person nie etwas zu tun hatte, kann dies sein. Gemäss einer Studie haben Berufsbeistände bis zu 72 (!) Beistandsmandate im Durchschnitt! Zum Teil wird über die Köpfe der Betroffenen aus der Distanz entschieden. Der Bezug geht vollkommen verloren.
Die Spitze des Eisbergs zeigt sich beim Vertretungsrecht ohne Vorsorgeauftrag. Dieses erhält ein Ehegatte nur für alltägliche Handlungen (gem. Art. 374 ff ZGB). Sämtliche nicht alltäglichen Handlungen muss der Partner bei der KESB bewilligen lassen. Auch bei Kindern zeigt sich eine dramatische Entwicklung: Wenn beispielsweise ein Elternteil ums Leben kommt, kann die KESB einen Berufsbeistand bestimmen, der über die Kinder mitbestimmt.
Mehr Informationen unter: www.kesb-schutz.ch
Präsidentin von KESB-Schutz: Nationalrätin Barbara Keller-Inhelder
„Wandere ufe Bärg“
Update vom 18.08.2017
Die Wettervorhersage für Sonntag sieht sehr gut aus.
meteo-schweiz.ch
Somit können wir die Wanderung ohne Bedenken durchführen.
Ursprünglicher Beitrag vom 28.07.2017
Die SVP Rüttenen lädt alle Interessierten (auch nicht-SVPler) herzlich auf eine Wanderung auf den Berg ein:
Datum:
Sonntag, 20. August 2017 (Ausweichdatum: 03.09.2017)
Start:
Um 08:30 Uhr bei der Haltestelle „Im Holz“ in Lommiswil
Route:
Haltestelle Im Holz (Lommiswil) Richtung Schauenburg, beim Brüggli-Rank Richtung Brüggli, Rest. Brüggli (Mittagessen), Stallflue, Althüsli (Zvieri) und wieder zurück.
Route auf der Karte von geo.admin.ch
Bemerkungen:
Die Wanderdistanz beträgt circa 12 km und circa 820 m Höhenmeter.
Für diejenigen, die nicht mehr so gut zu Fuss sind, können Abkürzungen organisiert werden. Z. B. mit dem Auto zum Amthausplatz (der auf dem Berg) oder direkt zum Zmittag ins Brüggli. Abkürzungen können mit mir besprochen und organisiert werden (z. B. Fahrgemeinschaften).
Der Anlass ist gratis. Die Verpflegung (in den Bergrestaurants) geht auf eigene Kosten.
Ob die Wanderung bei schlechtem Wetter stattfindet findet ihr hier.
Mitnehmen:
Gute Wanderschuhe, Rucksack mit Regen- und Wärmeschutz (bei Schönwetter einen Sonnenschutz). Genügend Getränke und für Hungrige eine Zwischenverpflegung.
Anmeldung:
Bitte anmelden unter 079/654 72 94 oder andre.blanc@svp-ruettenen.ch, auch für Abkürzungen und Fahrgemeinschaften.